Jul 17

Auch bei der Geldanlage in Sparbriefe muss man als Kunde inzwischen aufpassen.

So werden von verschiedenen Banken inzwischen Sparbriefe mit einer sogenannten Nachrangabrede ausgegeben. Dies bedeutet für Sie als Kunden, dass bei einem solchen Sparbrief, im Fall der Pleite des Kreditinstituts, die Einlagensicherung nicht greift.
Denn bei einer Isolvenz der Bank werden erst alle anderen Gläubiger vorrangig bedient. Dies kann bedeuten, dass Sie als Spabriefinhaber nichts von Ihrem Geld zurück bekommen. Und das, obwohl Sie dachten mit einem Sparbrief in eine sichere Geldanlage investiert zu haben.

Deshalb der Tipp: Informieren Sie sich bei der entsprechenden Bank vor der Anlage, ob es sich um einen Sparbrief mit Nachhrangabrede handelt. Sollte dies der Fall sein, entscheiden Sie sich lieber für ein anderes Angebot. Denn Sparbriefe ohne Nachrangabrede bieten weitaus größere Sicherheit.

 

Jul 17

Seit dem 1.Juli 2009 gelten neue Sicherungsgrenzen bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Hier waren ursprünglich Einlagen zu 90% bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Kunde geschützt. Am 1. Juli 2009 würden diese Grenzen deutlich angehoben. Nun sind Einlagen zu 100% bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geschützt. 2011 soll die Sicherungsgrenze nochmals auf dann 100.000 Euro angehoben werden.
Wenn Sie also in Sparbriefe anlegen möchten, bietet die neue Regelung zusätzliche Sicherheit.